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MAHLE Einkauf

Verbot und Deklaration von Inhaltsstoffen

Wichtige Information für alle Lieferanten!

Bei der Lieferung von Produkten, chemischen Stoffen bzw. Stoffzubereitungen an MAHLE sind folgende Anforderungen einzuhalten.

In den nachfolgenden Links zu den Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen finden Sie die Aufstellungen aller verbotenen und deklarationspflichtigen Inhaltsstoffe, welche in Produkten sowie den dazu verwendeten Hilfs- und Betriebsmitteln die an MAHLE geliefert werden nicht enthalten sein dürfen bzw. deklariert werden müssen.

Global Automotive Declarable Substance List (GADLS) - nur in Englisch

REACH 1907/2006/EG: Artikel 33 (SVHC Stoffe)

EU-RoHS 95/2002/EG

Batterie- und Akkumulatorrichtlinie, 2006/66/EG

IMDS

Für alle Erzeugnisse, Bauteile, Werkstoffe und Stoffzubereitungen in der Lieferkette Automotive ist verpflichtend eine Eintragung in das internationale Material Daten System (IMDS) durchzuführen.

Verbot und Deklaration

von Inhaltsstoffen. Wichtige Information für alle Lieferanten bei der Lieferung von Produkten, chemischen Stoffen bzw. Stoffzubereitungen an MAHLE

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